Allgemeine Geschäftsbedingungen der DREI-D Direktwerbung GmbH & Co. KG
STAND: Januar 2021
1. Geltungsbereich
Für sämtliche Aufträge, Abschlüsse und Vereinbarungen sind diese Geschäftsbedingungen maßgebend und verbindlich. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte. Bedingungen unserer Geschäftspartner gelten nur insoweit, als sie unseren Bedingungen nicht widersprechen. Abweichende Bestimmungen haben nur Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind oder wir sie dem Geschäftspartner gegenüber ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben. Mündliche Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.2. Preisstellung
Unsere Preise sind unter der Voraussetzung stabiler Preisverhältnisse kalkuliert. Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluss oder nach der Bindungsfrist des Angebotes und tatsächlichem Liefertermin die Preise (Materialpreise, Arbeitslöhne, Fertigungskosten, Porto und Frachtkosten, Zukauf usw.), so gelten die im Zeitpunkt der Lieferung daraus sich ergebenden neuen Preise. Alle Preise gelten, wenn nicht anders angegeben, per Stück. Druckerzeugnisse werden meist zum Tausenderpreis berechnet. Bei maschineller Verarbeitung von Auflagen bis 5.000 Stück werden Rüst- und Einrichtungskosten berechnet. Bei umfangreichen Aufträgen sind wir berechtigt, vor Abschluss des gesamten Auftrages Teilrechnungen zu erstellen. Verauslagte Versand-, und Portokosten werden separat abgerechnet und sind sofort rein netto ohne Abzug fällig. An unsere Angebote halten wir uns, wenn nicht anders angegeben, 4 Wochen gebunden. Die Preise verstehen sich grundsätzlich ohne Umsatzsteuer; diese wird mit dem jeweils gültigen Steuersatz zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gesondert berechnet.3. Lieferzeit
Lieferfristen (Tag der Posteinlieferung gilt auch als Lieferdatum) sind, wenn sie nicht von uns schriftlich bestätigt worden sind, annähernd und freibleibend. Vereinbarte Lieferfristen – als Tage gelten nur Arbeitstage (Mo.-Fr.) - verlängern sich angemessen, wenn ihre Einhaltung durch nach Vertragsabschluss eingetretene unvorhersehbare Umstände unmöglich wird. Als solche Umstände gelten beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt, wie z.B. Betriebsstörungen, allgemeiner Mangel an Versorgungsgütern, verspätete Anlieferung von Materialien, Einschränkungen der Energiebelieferung, Brand, Fehlen von Transportmitteln, Mangel an Arbeitskräften und Arbeitskonflikte. Lieferverzögerungen von Seitens des Auftraggebers können ebenso die Einhaltung des Liefertermins beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere, wenn wir die Anlieferung von Material oder Ablieferung von Informationen oder Freigaben schriftlich mit einem Termin abgefordert haben. Die Einhaltung einer Lieferfrist setzt ferner voraus, dass unsere Auftraggeber uns alle zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Angaben, Unterlagen und anzulieferndes Material, das von uns zu verarbeiten ist, an dem vereinbarten Anlieferungstermin - Portovorauszahlungen für Postlieferung von Werbesendungen in entsprechender Höhe vor Beginn der Arbeiten - haben zukommen lassen. Fehlt es hieran oder wird die Einhaltung der Lieferfrist durch nach Vertragsabschluss eingetretene unvorhersehbare Umstände unmöglich, steht uns außerdem das Recht zu, vom Vertrage zurückzutreten. In der vereinbarten Lieferfrist ist geliefert, wenn am Tage der Übergabe an den Transportführer, bzw. Zustellunternehmen, die vereinbarte Lieferfrist noch nicht abgelaufen ist. Für den Fall, dass wir in Verzug geraten, kann der unser Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen, verbunden mit der Erklärung, dass er nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist unsere Leistungen ablehnt, von dem Vertrage zurücktreten. Im Verzugsfall besteht ein Anspruch auf Schadensersatz/Minderung gegen uns nur unter der Voraussetzung, dass der Verzugseintritt auf Vorsatz bzw. Fahrlässigkeit beruht. Der Schadensersatzanspruch ist auch in diesem Fall desjenigen Schadens beschränkt, der bei Vertragsabschluss für uns voraussehbar war. Wird ausnahmsweise eine ausdrücklich vereinbarte Lieferfrist von Teillieferungen aus demselben Vertrage nur nach vorheriger Fristsetzung und Ablehnungsandrohung und nur dann berechtigt, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages für ihn kein Interesse hat. Gleiches gilt für einen etwaigen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung der ganzen Verbindlichkeit. Auch insoweit wird unsere etwaige Schadensersatzpflicht auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schaden begrenzt.4. Lieferverpflichtung
Voraussetzung der Erfüllung mit uns abgeschlossener Verträge durch uns ist unsere richtige und rechtzeitige Selbstlieferung. Jede darin begründete Lieferunmöglichkeit befreit uns gegenüber unserem Auftraggeber, es sei denn, die Lieferunmöglichkeit beruht auf eigenem Verschulden (Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit). Desgleichen entbindet uns höhere Gewalt (siehe Abschn. 3 Absatz 1) von der Leistungspflicht. Ersatzansprüche gegen uns oder unsere Vorlieferanten bestehen nicht. Verzögert sich unsere Lieferung infolge fehlender Selbstbelieferungen bzw. höherer Gewalt um mehr als zehn Tage bzw. tritt eine Verzögerung auf unabsehbare Zeit ein, sind wir berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrage zurückzutreten. Unser Auftraggeber kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern wollen. Erklären wir uns auf diese Aufforderung nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, seinerseits vom Vertrage zurückzutreten. Eine Verpflichtung zur Zustellung der Sendungen hat der Auftragnehmer nicht. Eine Rechtsbeziehung zur Zustellung wird zwischen dem Zustellunternehmen und dem in den Sendungen angegebenen Absender geschlossen. Die Übergabe der Sendungen an das Zustellunternehmen erfolgt im Namen und auf Rechnung des Absenders bzw. unseres Auftraggebers.5. Versandarbeiten
In Anbetracht der täglichen Eingänge kann von uns eine Kontrolle der Qualität oder Quantität der bei uns angelieferten Materialien nicht garantiert werden. Insbesondere trifft uns keine Untersuchungspflicht dahingehend, ob die von unseren Auftraggebern anzuliefernden Materialien auch die von diesen gewünschten Voraussetzungen erfüllen. Bei sich später ergebenden Abweichungen können Ansprüche gegen uns nicht erhoben werden, es sei denn, die Differenzen beruhen auf Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit auf unserer Seite. Kosten, die Aufgrund falscher Anlieferung von Materialien entstehen, sind vom Auftraggeber zu tragen. Für die uns zur Bearbeitung überlassenen Drucksachen, Daten, Bilddaten oder anderen Materialien sowie Anschriften übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, es trifft uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit; in diesen Fällen beschränkt sich unsere Haftung auf den Ersatz des bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Sollen die bei uns angelieferten Materialien gegen Feuer Diebstahl, Verlust oder sonstige Schadensfälle versichert werden, hat unser Auftraggeber die Versicherung selbst vorzunehmen soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Lagerung der für unsere Auftraggeber angelieferten Drucksachen oder anderen Materialien – und vom Auftrag verbleibende Reste - ist grundsätzlich bis zu einer Lagerzeit von einem Monat kostenlos. Bei längerer Lagerzeit berechnen wir pro Europalette pro angefangenen Monat 10 Euro. Überzählige Materialien sowie Verpackungsmaterial werden nur auf ausdrücklichen und schriftlichen Wunsch des Auftraggebers -unfrei zurückgesandt, spätestens jedoch vier Wochen nach Auftragsabwicklung, mit vorheriger Ankündigung, vernichtet. Im Übrigen geschieht das Konfektionieren und die Auslieferung von Werbesendungen durch uns branchenüblicherweise. Form und Inhalt des überlassenen Materials dürfen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen und ethnische und moralische Grundsätze verstoßen, andernfalls sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Entstehen durch die Beschaffenheit des zu erarbeitenden Materials besondere Schwierigkeiten, die bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbar waren, sind wir berechtigt, einen angemessenen Preisaufschlag für Mehraufwand zu fordern.6. Gefahrtragung
Der Versand von bei uns durchgeführten Aufträgen erfolgt auf Rechnung und Gefahr unseres Auftraggebers, wobei die Versandart uns vorbehalten bleibt. Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgen die Sendungen unfrei, bzw. nach den Gebührentabellen des Frachtführers. Verzögert unser Auftraggeber oder der Frachtführer die Annahme, geht die Gefahr mit der Mitteilung unserer Lieferbereitschaft auf unseren Auftraggeber über.7. Gewährleistung
Mängelrügen hat der Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach Lieferdatum, auch Übergabedatum an den Frachtführer schriftlich bei uns eingehend zu erheben. Wird ein Vertrag durch mehrere Lieferungen abgewickelt, so muss jede einzelne Lieferung untersucht und ggf. in der genannten Frist beanstandet werden. Erweist sich unsere Lieferung als mit Mängeln behaftet, so behalten wir uns nach unserer Wahl die Lieferung mangelfreien Ersatzes oder Nachbesserung vor. Durch unser Angebot zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung verliert unser Auftraggeber alle Rechte auf Schadensersatz, Wandlung oder Minderung, es sei denn, die Ersatzlieferung erweist sich als undurchführbar oder die Nachbesserung schlägt endgültig fehl. In diesem Fall steht unserem Auftraggeber das Recht zu, Minderung zu verlangen. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen, es sei denn, unser Auftraggeber weist uns nach, dass uns grobes Verschulden trifft. Ersetzt wird nur der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbare Schaden. Bei mehreren Leistungen aus demselben Vertrage beziehen sich diese Rechte auch nur auf die beanstandete Leistung und lassen den Vertrag im Übrigen unberührt, es sei denn, unser Auftraggeber weist nach, dass eine Teillieferung für ihn ohne Interesse ist. Eine Minder- oder Mehrlieferung bis zu 10 v. H. der vereinbarten Menge, sowie solche Abweichungen von Qualität und Ausführung unserer Lieferung, die durch die Beschaffenheit der zur Verfügung gestellten Materialien durch technische Gründe oder wegen Fertigung in manueller Weise bedingt sind, berechtigen zu keiner Beanstandung unserer Lieferung.8. Vermittlung von Adressen und Datenverarbeitung
Für die Verarbeitung, Nutzung und Speicherung von personenbezogenen Daten und die Vermittlung von Adressen und deren Nutzung gilt entsprechend der gesetzlichen Vorlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der jeweiligen aktuellen Fassung.9. Zahlung
Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von acht Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, Porto und Frachtkosten sofort rein netto. Als Zahlungen gelten nur Barzahlungen und Gutschriften auf unseren, den Auftraggebern bekannt gegebenen Post- und Bankkonten. Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber entgegengenommen; Wechsel im Übrigen nur nach besonderer Vereinbarung. Die Zahlung ist erfolgt mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert vorbehaltlos verfügen können. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden von uns Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank (EZB) berechnet. Portogebühren werden in der Regel nicht verauslagt. Sollte der Portobetrag nicht vor Aussendungsbeginn auf eines unserer Konten gutgeschrieben sein, werden Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB fällig. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers erkennen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel zur Folge. Sie berechtigen uns, für ausstehende Lieferungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfristsetzung von den Verträgen, die noch nicht zur Durchführung gelangt sind, zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.10. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Gegenüber unseren Ansprüchen sind Aufrechnung und Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.11. Haftung
Schadensersatzansprüche unserer Auftraggeber wegen Lieferverzuges sind in Abschnitt 3 abschließend geregelt. Die Rechte unseres Auftraggebers aus Gewährleistung sind in Abschnitt 7 abschließend geregelt. Im Übrigen haften wir für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund- nur, wenn diese von uns, unserem gesetzlichen Vertreter oder unseren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Unser Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden und Verluste, für die wir aufzukommen haben, uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder von uns aufnehmen zu lassen. Die Höhe des von uns zu leistenden Ersatzes wird in jedem Fall auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen wird ein Ersatz eines mittelbaren Schadens nicht gewährt.12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist für beide Teile Elmshorn. Gerichtsstand für beide Parteien ist Elmshorn, und zwar auch für Forderungen aus Wechseln oder Schecks, die anderenorts zahlbar gestellt sind.Alle anderen (älteren) Versionen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.